Chirurgie der Körperoberfläche
Gutartige Hautveränderungen
Sie wünschen die Entfernung einer kosmetisch störenden Hautveränderung, die Korrektur eines ausgerissenen Ohrläppchens oder die Entfernung eines eingewachsenen Piercings?
Diese Probleme lassen sich durch einen kleinen Eingriff in örtlicher Betäubung lösen.
Die Kosten für diese Leistungen werden allerdings nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen ("Selbstzahler-Leistungen").
Wir beraten Sie gerne über die Verfahren und die entstehenden Kosten.
Hauttumoren